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   Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 20/15   

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Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 20/15 (https://dejure.org/2016,103047)
Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, Entscheidung vom 13.06.2016 - 2 MV 20/15 (https://dejure.org/2016,103047)
Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 2 MV 20/15 (https://dejure.org/2016,103047)
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  • BVerwG, 21.03.1980 - 6 P 79.78

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Gewährung eines

    Auszug aus Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 20/15
    Voraussetzung für den Mitbestimmungstatbestand sei vielmehr, dass der Zurechnungsgrund ausschließlich in den persönlichen Verhältnissen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters liege, die einer Hilfe des Dienstgebers bedürften (so auch für den parallelen Mitbestimmungstatbestand in § 75 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG: Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. vom 31.03.1980 - 6 P 79.78 - [= PersV 1981, 329]; bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 30.03.1989 - 6 P 8.86 - [= PersV 1989, 362]; vgl. auch Eichstätter Kommentar - Schmitz, 1. Aufl. 2014, § 36 MAVO, Rn. 62ff.).

    Es kann also für die Prüfung der Frage, ob eine soziale Zuwendung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO vorliegt, nicht entscheidend darauf ankommen, dass es sich um eine der Fürsorgepflicht des Dienstgebers entspringende Leistung handelt, sondern ausschlaggebend ist, dass der Zuwendungsgrund ausschließlich in den persönlichen Verhältnissen des Mitarbeiters liegt, der einer Hilfe des Dienstgebers bedarf (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. vom 31.03.1980 - 6 P 79.78 - [= PersV 1981, 329]).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 20/15
    Insoweit besteht ein beachtlicher Unterschied zum weltlichen Betriebsverfassungsrecht, wo eine "ablösende Betriebsvereinbarung" etwa auf § 87 Abs. 1 Nr. 10 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) oder auf § 88 BetrVG (freiwillige Betriebsvereinbarungen) gestützt werden könnte (zur "ablösenden Betriebsvereinbarung" und zum "kollektiven Günstigkeitsprinzip" vgl. u.a. Bundesarbeitsgericht, Großer Senat, Beschluss vom 16.09.1986 - GS 1/82 - [= BAGE 53, 42ff. = NZA 1987, 168 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972]).
  • BVerwG, 30.03.1989 - 6 P 8.86

    Billigkeitsentschädigung durch Dienstherrn - Sachschäden - Soziale Zuwendungen -

    Auszug aus Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 20/15
    Voraussetzung für den Mitbestimmungstatbestand sei vielmehr, dass der Zurechnungsgrund ausschließlich in den persönlichen Verhältnissen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters liege, die einer Hilfe des Dienstgebers bedürften (so auch für den parallelen Mitbestimmungstatbestand in § 75 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG: Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. vom 31.03.1980 - 6 P 79.78 - [= PersV 1981, 329]; bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 30.03.1989 - 6 P 8.86 - [= PersV 1989, 362]; vgl. auch Eichstätter Kommentar - Schmitz, 1. Aufl. 2014, § 36 MAVO, Rn. 62ff.).
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